Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gilt als das Sonderrecht der Arbeitnehmer und regelt u.a. die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Wege des Individualarbeitsrechts. Im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts wird aber auch die Beziehung zwischen den Arbeitgebern und Ihren Verbänden auf der einen Seite, sowie den Arbeitnehmern und Ihren Zusammenschlüssen -den Gewerkschaften- auf der anderen Seite geregelt. Natürlich umfasst es auch sämtliche Regelungen der Arbeitslosenfürsorge, des Arbeitsunfallrechts der Sozialversicherung sowie des Arbeitsschutzes. Aufgrund der Bandbreite des Arbeitsrechts, teilt es sich in eine Vielzahl von gesetzlichen Quellen auf (wie z.B. das BGB, HGB, GewO, BetrVG, KSchG usw. )

Ich bearbeite vor allem für Arbeitgeber Arbeitsverträge, Weiterbildungsverträge und die rechtliche Beratung um die Kündigung, Umsetzung, Versetzung von Arbeitnehmern, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Selbiges gilt im Hinblick auf die Interessen von Arbeitnehmern. Die Kanzlei vertritt bewusst beide Seiten, mithin Arbeitnehmer und Arbeitgeber.