Kanzlei Dorfmüller
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Das Zivilrecht oder Privatrecht ist das Rechtsgebiet, mit dem sich unsere Kanzlei auch beschäftigt. Das Privatrecht regelt dabei die Beziehung rechtlich gleichgestellter
Personen. Dabei ist es vom Öffentlichen Recht und dem sog. Ober-Unterordnungsverhältnis abzugrenzen.
Die überwiegenden Regeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch dem BGB. Verfahrensrechtlich ist vorwiegend die Zivilprozeßordnung (ZPO) maßgeblich, die Streitigkeiten auf dem Gebiet des
Privatrechts zumeist den sog Ordentlichen Gerichten, also z.B. den Amts- und Landgerichten zuweist. Zum Privatrecht gehören insbesondere die Rechtsgebiete des Verkehrsrechts, des
Haftpflichtrechts, des Versicherungsrechts, des Kapitalanlagenrechts, des Grundstückrechts aber auch des privaten Baurechts oder des Arztrechts.